Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

    Ausstellen einer Eheurkunde bei Auslandsheirat

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sie möchten im Ausland heiraten?
    Was ist zu beachten?

    Wenn Sie beabsichtigen, in einem anderen Staat die Ehe zu schließen, sollten Sie sich rechtzeitig vorher informieren, welche Unterlagen Sie hierzu benötigen.

    Es ist ratsam, dass Sie sich aus diesem Grund direkt an die Behörde wenden, bei der Sie heiraten möchten. Häufig können Sie die erforderlichen Auskünfte auch bei den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland einholen oder bei den deutschen Auslandsvertretungen in diesen Ländern. Im Standesamt liegen diese Informationen nicht vor.

    Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Hiermit wird vom Standesamt bestätigt, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53295

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Fax: 02161 25-53295

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Informationen zu Einzelheiten und zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie im Standesamt.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Eheschließung muss im deutschen Eheregister beurkundet sein.
    • Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
    • Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die antragsberechtigte Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
    • Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Gebühr für ein Ehefähigkeitszeugnis beträgt 50,00 EUR.

    Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de