Ausstellen einer Eheurkunde bei Auslandsheirat
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Sie möchten im Ausland heiraten?
Was ist zu beachten?
Wenn Sie beabsichtigen, in einem anderen Staat die Ehe zu schließen, sollten Sie sich rechtzeitig vorher informieren, welche Unterlagen Sie hierzu benötigen.
Es ist ratsam, dass Sie sich aus diesem Grund direkt an die Behörde wenden, bei der Sie heiraten möchten. Häufig können Sie die erforderlichen Auskünfte auch bei den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland einholen oder bei den deutschen Auslandsvertretungen in diesen Ländern. Im Standesamt liegen diese Informationen nicht vor.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Hiermit wird vom Standesamt bestätigt, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Informationen zu Einzelheiten und zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie im Standesamt.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Eheschließung muss im deutschen Eheregister beurkundet sein.
- Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die antragsberechtigte Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
- Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Kosten
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Die Gebühr für ein Ehefähigkeitszeugnis beträgt 50,00 EUR.
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
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