Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

    Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

    Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren,
    Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich wie:

    - Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
    - Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
    - Böllerpulver zum Schießen mit Böller

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
    Schriftlich:

    • Für die Anzeige gibt es kein spezielles Formular. Unter Umständen wurden im Rahmen der Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis oder bei Anzeige der Unternehmung die verantwortlichen Personen bereits vor dem Start des Betriebes der zuständigen Behörde mitgeteilt.
    • Änderungen werden mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung übermittelt.
    • In der schriftlichen Mitteilung wird der Vor- und Nachname, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person übermittelt.
    • Die Behörde prüft nach Eingang der Anzeige die Zuständigkeit und gibt im Falle einer nicht Zuständigkeit den Antrag an eine andere Behörde weiter.
    • Im Falle eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
    • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
    • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.

    Beantragung im Online Dienst:

    • Im Online Dienst tätigen Sie bitte die relevanten Eingaben über die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen. 
    • Die Anzeige wird nach Absendung automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.
    • Im Falles eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
    • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
    • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert. 
       

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Allgemeine Hinweise:
    Adressenänderungen der Erlaubnisinhaber und die Änderung der Sprengstofflager sind
    umgehend der Waffen- und Sprengstoffbehörde zu melden, da es sich um eine wesentliche
    Änderung der Sprengstofferlaubnis handelt. Das Original des Erlaubnisscheines ist vorzulegen.

    Voraussetzungen: Unter folgenden Voraussetzungen wird der Erlaubnisschein nach § 27 SprengG erteilt:

    1. Antragstellende Personen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben

    2. körperlich geeignet sein (z.B. die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit,
      volle Gebrauchsfähigkeit der Hände -ggfls. unter Verwendung von Hilfsgeräten)
      und es dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen.

    3. Ein Bedürfnis zum Erwerb von Treibladungspulver muss glaubhaft gemacht werden.

    4. Die Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver wird durch die Teilnahme an
      einem staatlich anerkannten Lehrgang, in welchem die Fach- und Rechtskunde für die
      jeweilige Nutzung und Tätigkeit vermittelt wird, nachgewiesen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) am 10.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de