Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen
Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren,
Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich wie:
- Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
- Böllerpulver zum Schießen mit Böller
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__21.html
§ 19 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__19.html
Verfahrensablauf
Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
Schriftlich:
- Für die Anzeige gibt es kein spezielles Formular. Unter Umständen wurden im Rahmen der Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis oder bei Anzeige der Unternehmung die verantwortlichen Personen bereits vor dem Start des Betriebes der zuständigen Behörde mitgeteilt.
- Änderungen werden mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung übermittelt.
- In der schriftlichen Mitteilung wird der Vor- und Nachname, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person übermittelt.
- Die Behörde prüft nach Eingang der Anzeige die Zuständigkeit und gibt im Falle einer nicht Zuständigkeit den Antrag an eine andere Behörde weiter.
- Im Falle eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
- Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
- Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.
Beantragung im Online Dienst:
- Im Online Dienst tätigen Sie bitte die relevanten Eingaben über die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen.
- Die Anzeige wird nach Absendung automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.
- Im Falles eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
- Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
- Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.
Fristen
Hinweise für Euskirchen
Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Allgemeine Hinweise:
Adressenänderungen der Erlaubnisinhaber und die Änderung der Sprengstofflager sind
umgehend der Waffen- und Sprengstoffbehörde zu melden, da es sich um eine wesentliche
Änderung der Sprengstofferlaubnis handelt. Das Original des Erlaubnisscheines ist vorzulegen.
Voraussetzungen: Unter folgenden Voraussetzungen wird der Erlaubnisschein nach § 27 SprengG erteilt:
-
Antragstellende Personen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben
-
körperlich geeignet sein (z.B. die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit,
volle Gebrauchsfähigkeit der Hände -ggfls. unter Verwendung von Hilfsgeräten)
und es dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. -
Ein Bedürfnis zum Erwerb von Treibladungspulver muss glaubhaft gemacht werden.
-
Die Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver wird durch die Teilnahme an
einem staatlich anerkannten Lehrgang, in welchem die Fach- und Rechtskunde für die
jeweilige Nutzung und Tätigkeit vermittelt wird, nachgewiesen.
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) am 10.05.2022
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen