Einschulungsuntersuchung Durchführung
Beschreibung
Hinweise für Ense
Wann kommt mein Kind in die Schule
Jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Das bedeutet, dass der Geburtstag vor dem oder am 30. September entscheidend ist. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Möchten Sie, dass Ihr Kind erst ein Jahr später in die Schule geht, ist dies nur möglich, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe vorliegen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung aufgrund eines schulärztliches Gutachtens.
Eltern, die Ihre Kinder auf Antrag vorzeitig einschulen möchten, werden gebeten, zunächst einen formlosen Antrag an die Schulleitung der gewünschten Grundschule zu richten. Für eine vorzeitige Einschulung muss das Kind, die für den Schulbesuch erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und schulfähig sein. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Eltern wählen die Grundschule
Sie als Eltern können wählen, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden möchten.
Die Gemeinde Ense verfügt über 3 Grundschulen:
Gemeinschaftsgrundschule Höingen
Fürstenbergschule (Kath. Bekenntnisschule)
Bernhardusschule Niederense (Gemeinschaftsgrundschule)
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die, seiner Wohnung, nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisgrundschule). Der Aufnahmeanspruch besteht jedoch nur im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule richtet sich nach der Schülerfahrkostenverordnung.
Anmeldeverfahren
In der Gemeinde Ense wird ein zentrales Anmeldeverfahren durchgeführt. Hierbei sorgt der Schulträger dafür, dass jedes Kind an nur einer Schule angemeldet werden kann. Das zentrale Anmeldeverfahren wird im Rathaus durchgeführt. Eine Vorstellung der Kinder ist hierbei nicht erforderlich.
Im Rahmen des zentralen Anmeldeverfahrens werden die Schülerdaten lediglich für das weitere Verfahren zusammengetragen.
Mit der Anmeldung zur Grundschule ist daher noch keine endgültige Aufnahme an der gewünschten Schule erfolgt.
Eine Aufnahmebestätigung erfolgt später an Sie durch die Grundschulen. Dazu werden die Eltern und Erziehungsberechtigten gemeinsam mit Ihrem Kind zu einem Gespräch eingeladen.
Sollten Sie Ihr Kind in einer anderen Stadt/Gemeinde an einer Grundschule anmelden, teilen Sie dies bitte im Rathaus bei Frau Horn mit.
Schulärztliche Untersuchung
Die schulärztliche Untersuchung ist Voraussetzung für die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule. Die schulärztliche Untersuchung erfolgt durch das Kreisgesundheitsamt. Das Kreisgesundheitsamt unterrichtet Sie rechtzeitig über den Untersuchungstermin Ihres Kindes. Sie werden gebeten, bei der Untersuchung anwesend zu sein, damit Sie Fragen zum Gesundheitszustand Ihres Kindes beantworten und unmittelbar von der Schulärztin oder dem Schularzt über Untersuchungsergebnisse informiert werden können.
Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen
a) Offene Ganztagsschule
Bei der Offenen Ganztagschule handelt sich um ein außerschulisches Angebot, das in der Regel an Schultagen bis 16.00 Uhr stattfindet. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, Schulkinder im Primarbereich intensiver zu fördern sowie mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit herzustellen.
Zugleich wird mit dieser Maßnahme die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern schulpflichtiger Kinder hergestellt.
In den Grundschulen der Gemeinde Ense ist dieses außerunterrichtliche Angebot bereits fester Bestandteil des täglichen Schullebens.
Die Teilnahme an dem Angebot ist freiwillig. Eine Anmeldung Ihres Kindes bindet jedoch für die Dauer eines Schuljahres. Zur Mitfinanzierung des Angebotes werden Elternbeiträge erhoben.
Nähere Informationen zur Offenen Ganztagsschule erhalten Sie in den Schulen sowie auf der hier.
b) Schule von acht bis eins
Neben dem Angebot der Offenen Ganztagsschule besteht an allen Grundschulen ein Betreuungsangebot bis 13.00 Uhr. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist ebenfalls freiwillig. Auch hierfür werden Elternbeiträge erhoben.
Auch hierzu erhalten Sie ausführliche Informationen Sie in der Schule.
Fahrtkosten
Fahrtkosten werden entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung übernommen, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg zur nächstgelegenen Schule mehr als 2 km beträgt. Den Schülern und Schülerinnen wird dann zu Beginn des Schuljahres eine Schülerfahrkarte zur Verfügung gestellt.
Weitere Fragen?
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
- die jeweiligen Grundschulen
- im Rathaus Frau Horn
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Empfohlen:
- Vorsorgeheft
- Impfpass
- Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes
sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel
Voraussetzungen
Ihr Kind ist schulpflichtig.
Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
- Schulgesetz NRW
- Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule NRW
- Verwaltungsvorschriften zur Verordnung in der Grundschule NRW
Verfahrensablauf
- Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
- Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.
Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022