Einschulung
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Ein Jahr vor der Einschulung des Kindes erhalten Eltern eine Mitteilung über die Schulpflicht. Die Auswahl der Grundschule steht den Eltern frei. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden.
Grundsätzlich beginnt für Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht am 01. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW - SchulG).
Vor der Einschulung wird vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises eine Untersuchung durchgeführt. Diese findet unabhängig von den Anmeldeterminen statt. Unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens wird die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Schulfähigkeit des Kindes einschätzen und die Aufnahmeentscheidung treffen.
Ein Jahr vor der Einschulung des Kindes erhalten Eltern eine Mitteilung über die Schulpflicht. Für die Rückmeldung zur Auswahl der Grundschule können Sie das unten stehende Formular nutzen. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden. Dies wird über ein zentrales Rückmeldeverfahren sichergestellt, das der eigentlichen Anmeldung und Vorstellung des Kindes in der Schule vorgeschaltet ist. Die eigentliche Anmeldung geschieht dann in der jeweiligen Grundschule.
Kinder, die nach dem 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Schule aufgenommen werden (Vorzeitige Anmeldung). Allerdings nur, wenn sie für den Schulbesuch die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Anträge auf vorzeitige Einschulung sind bei der gewählten Grundschule zu stellen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Empfohlen:
- Vorsorgeheft
- Impfpass
- Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes
sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel
Voraussetzungen
Ihr Kind ist schulpflichtig.
Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
- Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
- Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.
Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt.
Fristen
Hinweise für Kierspe
Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule:
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022