Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulung

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Ein Jahr vor der Einschulung des Kindes erhalten Eltern eine Mitteilung über die Schulpflicht. Die Auswahl der Grundschule steht den Eltern frei. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden.

    Grundsätzlich beginnt für Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht am 01. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW - SchulG).

    Vor der Einschulung wird vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises eine Untersuchung durchgeführt. Diese findet unabhängig von den Anmeldeterminen statt. Unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens wird die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Schulfähigkeit des Kindes einschätzen und die Aufnahmeentscheidung treffen. 
     
    Ein Jahr vor der Einschulung des Kindes erhalten Eltern eine Mitteilung über die Schulpflicht. Für die Rückmeldung zur Auswahl der Grundschule können Sie das unten stehende Formular nutzen. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden. Dies wird über ein zentrales Rückmeldeverfahren sichergestellt, das der eigentlichen Anmeldung und Vorstellung des Kindes in der Schule vorgeschaltet ist. Die eigentliche Anmeldung geschieht dann in der jeweiligen Grundschule.

    Kinder, die nach dem 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Schule aufgenommen werden (Vorzeitige Anmeldung). Allerdings nur, wenn sie für den Schulbesuch die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Anträge auf vorzeitige Einschulung sind bei der gewählten Grundschule zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Empfohlen:

    • Vorsorgeheft
    • Impfpass
    • Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes

    sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel

    Voraussetzungen

     Ihr Kind ist schulpflichtig.

     Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    • Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
    • Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.

    Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. 

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule:

    Bearbeitungsdauer

    Die Untersuchung dauert insgesamt etwa 1,5 bis 2,5 Stunden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    - broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de