Fahrschulerlaubnis - Fahrschulwesen

    Hinweise für Borken

    Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dafür müssen viele rechtliche Anforderungen erfüllt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dafür müssen viele rechtliche Anforderungen erfüllt werden.
    Die Fahrschulerlaubnis wird formlos beantragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines

    • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer

    • Eine formlose und schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde

    • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung

    • Schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen

    • Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen

    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)

    • Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten

    • Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten (nur bei gemeinsamer Nutzung durch 2 oder mehrere Fahrschulen)

    • Führungszeugnis, das Sie bei Ihrem Rathaus beantragen müssen (Belegart 0B, nicht älter als 6 Monate)

    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    • Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Landkreis Borken

    • Bewerber muss mind. 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit begründen (Nachweis: Führungszeugnis)

    • Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt

    • Bewerber muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein

    • Bewerber muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben

    • Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Nach Abnahme der Fahrschulräumlichkeiten wird die Fahrschulerlaubnis erteilt.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de