Kfz abmelden
Hinweise für Lippe
Ein Kraftfahrzeug abmelden und außer Betrieb setzen - das macht beispielsweise beim Autoverkauf Sinn. Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen. Mit den entstempelten Kennzeichen dürfen Sie nach einer Außerbetriebsetzung bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung von der Zulassungsstelle zurückfahren, wenn das von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst ist.
Falls Sie ein Fahrzeug aus einem anderen Grund außer Betrieb setzen und es später wieder auf sich selbst zulassen möchten, können Sie das Kennzeichen bis zu einem Jahr reservieren lassen.
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Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Käufer eines Fahrzeugs seiner Pflicht zur Abmeldung beziehungsweise Ummeldung des Fahrzeugs nicht nachkommt.
Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen?
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs immer eine Veräußerungsanzeige mit Empfangsbestätigung ausfüllen und diese von beiden Vertragsparteien, also sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer, unterschreiben lassen.
Diese Dokumente senden Sie dann an die zuständige Zulassungsstelle. Sie können sich das Formular Veräußerungsanzeige mit Empfangsbestätigung als .pdf-Datei herunterladen. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand der Ausweispapiere.
Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Hierzu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) sowie die Kfz-Kennzeichen.
Die in vielen Kaufvertrags-Vordrucken enthaltene Vereinbarung "Der Käufer verpflichtet sich zur Ab- oder Ummeldung innerhalb von 3 Tagen" gibt Ihnen keine Sicherheit, dass dies auch wirklich passiert. Sie können den Käufer dann zwar privatrechtlich verklagen, von der Zahlungspflicht der Kfz-Steuer und der Kfz-Versicherung befreit Sie diese Klausel aber nicht.
Problematisch ist es auch, wenn Sie das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wir bekommen keine Meldung über eine Anmeldung im Ausland. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist in der Regel jedoch äußerst schwierig und sehr zeitaufwändig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
- Antrag zur Außerbetriebsetzung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I),
- Kennzeichenschilder,
- bei Verkauf:
Veräußerungsanzeige mit Empfangsbekenntnis
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**
Tipp:
Für die Abmeldung eines einzelnen Fahrzeuges ohne anschließende Wiederzulassung können Sie in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.
Bitte rechnen Sie mit entsprechender Wartezeit und beachten Sie die unterschiedlichen Nachmittagsöffnungszeiten in den Zulassungsstellen des Kreises Lippe.
Wichtig:
Bei einer Kennzeichenübernahme gilt das Kennzeichen nur noch für das neue Fahrzeug und nicht mehr für das bisherige Fahrzeug. Daher ist die Verwendung des bisherigen Kennzeichens für die Rückfahrt des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges von der Zulassungsstelle zum Bestimmungsort des Fahrzeuges nicht zulässig.
Tipp:
Diese Dienstleistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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In der Regel direkt im Termin.
Kosten
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Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Tipp:
Diese Dienstleistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024
Stichwörter
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