Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Wer Sprengstoff für den nicht gewerblichen Gebrauch erwerben oder damit umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz. Diese Erlaubnis für den nicht gewerbsmäßigen Erwerb bzw. den Umgang erteilt das Kreisordnungsamt.
    Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt und die erforderliche Fachkunde nachweist. Daneben ist das Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit darzulegen. Die Erlaubnis kann mit Auflagen und Beschränkungen erteilt werden.
    Nach Prüfung der Zuverlässigkeit wird zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Anschließend kann der Antragsteller an einem Lehrgang für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen. Nach erfolgreicher Ablegung einer Prüfung kann die Erlaubnis beantragt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Severing-Straße 1

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2452 920-0

    Fax: +49 2452 920-1009

    E-Mail: poststelle.heinsberg@polizei.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Förmliche Antragstellung für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beim Ordnungsamt des Kreises Heinsberg.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de