Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vollständig ausgefüllter, unterschriebener Antrag und dei Kopie Ihres Ausweises (Personlausweis/Reisepass)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Sie rund 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs beantragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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