Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Denkmäler sind lebendige Zeugen vergangener Epochen, die uns heute die Fertigkeiten und die Lebensweise der damals lebenden Menschen vermitteln. Wichtig ist insbesondere die Originalsubstanz, die es zu schützen und zu pflegen gilt.

    Denkmalschutz und Denkmalpflege werden bei den Kommunen durch die Unteren Denkmalbehörden wahrgenommen. Sie handeln auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG).

    Zum Denkmalschutz gehören die Unterschutzstellungen von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen sowie das Führen der Denkmalliste.

    Als Denkmalpflege definiert man allgemein Vorgänge, die dem Erhalt der eingetragenen Denkmäler dienen. Hierzu gehören die Erteilung von Denkmalrechtlichen Erlaubnissen bei geplanten Veränderungen an Denkmälern, Gewährung von Zuschüssen, Ausstellung von Steuerbescheinigungen und Stellungnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung.

    Einen großen und wichtigen Teil der Aufgaben stellt die Beratung und Betreuung der Denkmaleigentümer und Denkmalnutzer dar.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    AG Bauordnung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-3400

    Fax: 02921 103-83400

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bauordnung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-3400

    Fax: 02921 103-83400

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de