Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalpflege und Denkmalschutz

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden.

    Die Stadt Kierspe ist als Untere Denkmalbehörde für folgende Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zuständig:

    • die Führung der Denkmalliste

    • Anordnungen des vorläufigen Denkmalschutzes

    • Entscheidung über denkmalrechtliche Erlaubnisse

    • Ausstellung von Steuerbescheinigungen

    • Sicherung von Bodendenkmalen

    • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

    • Bußgeldverfahren etc.


    Alle Informationen zu Kiersper Denkmäler finden Sie im Bereich Denkmalschutz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zu den Kiersper Denkmälern finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de