Denkmalpflege und Denkmalschutz
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden.
Die Stadt Kierspe ist als Untere Denkmalbehörde für folgende Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zuständig:
die Führung der Denkmalliste
Anordnungen des vorläufigen Denkmalschutzes
Entscheidung über denkmalrechtliche Erlaubnisse
Ausstellung von Steuerbescheinigungen
Sicherung von Bodendenkmalen
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldverfahren etc.
Alle Informationen zu Kiersper Denkmäler finden Sie im Bereich Denkmalschutz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zu den Kiersper Denkmälern finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023