Angaben zum Denkmal Aufnahme
Angaben zum Denkmal Aufnahme
Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Als staatliche "Untere Denkmalbehörde" im Sinne des Denkmalschutzgesetzes betreut die Stadt Emsdetten alle eingetragenen Denkmäler innerhalb des Stadtgebietes. Sie betreibt die Unterschutzstellung denkmalwerter Objekte und hat sich zum Ziel gesetzt, die Eigentümer von Denkmälern umfassend zu beraten und zu unterstützen.
Die Aufgaben werden im Fachbereich III vom Team Bauaufsicht wahrgenommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
2-6 Monate
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023