Angaben zum Denkmal Aufnahme
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Der/die ehrenamtlich Beauftragte für Denkmalschutz der Stadt Korschenbroich soll das denkmalrelevante Geschehen in der Stadt im Vorfeld und außerhalb formaler Anträge beobachten und begleiten. Dadurch soll die Verwaltung als Untere Denkmalbehörde entlastet werden, die in diesem Bereich viele formale und zeitaufwändige Aufgaben hat.
Laut Denkmalschutzgesetz sollen ehrenamtlich Beauftragte insbesondere Hinweise und Auskünfte an die Untere Denkmalbehörde geben, welche dann die Informationen an den Landschaftsverband oder den zuständigen Ausschuss weitergibt. Auch sollen sie Planungen und Vorgänge beobachten sowie Kontakte zu Institutionen und Personen pflegen, die "der Denkmalpflege Verständnis entgegen bringen oder ihr förderlich sein können".
Derzeit im Amt: Herr Günter Thoren
Tel.: 0172/2919511
E-Mail: guenter-thoren@web.de
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sachgebiet Stadtplanung und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-134
Fax: 02161 613-106
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Fax: 02161 613-106
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Fax: 02161 613-106
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich