Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Die Entscheidung, ob ein Objekt in die Denkmalliste aufgenommen wird, wird in Abstimmung zwischen der Denkmalbehörde und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege oder dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege getroffen.

    Handelt es sich um ein Objekt, das sich im Eigentum oder in der Nutzung des Bundes oder Landes befindet, ist die Bezirksregierung die zuständige Stelle.

    Bearbeitungszeitraum:

    In der Regel 3 bis 6 Monate.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege - 63/4

    Adresse

    Hausanschrift

    Brinckmannstraße 5

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 8991

    Fax: 0211 8929085

    E-Mail: denkmalschutz@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Der Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste kann formlos mit einer Begründung bei der Denkmalbehörde eingereicht werden.

    Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

    Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Bei dem Objekt muss es sich um ein Baudenkmal, Bodendenkmal oder bewegliches Denkmal handeln.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düsseldorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de