Angaben zum Denkmal Aufnahme
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Die Entscheidung, ob ein Objekt in die Denkmalliste aufgenommen wird, wird in Abstimmung zwischen der Denkmalbehörde und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege oder dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege getroffen.
Handelt es sich um ein Objekt, das sich im Eigentum oder in der Nutzung des Bundes oder Landes befindet, ist die Bezirksregierung die zuständige Stelle.
Bearbeitungszeitraum:
In der Regel 3 bis 6 Monate.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
Der Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste kann formlos mit einer Begründung bei der Denkmalbehörde eingereicht werden.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
Bei dem Objekt muss es sich um ein Baudenkmal, Bodendenkmal oder bewegliches Denkmal handeln.
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Hinweise für Düsseldorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
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