Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Beschreibung
Gefährliche Abfälle
Wer gefährliche Abfälle entsorgen möchte, muss über deren Verbleib ein Register bzw. bestimmte Nachweise führen.
Das Register bzw. die zu führenden Nachweise belegen die Entsorgungsvorgänge der gefährlichen Abfälle. Die Pflicht zur Führung des Registers trifft Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie alle Entsorger von gefährlichen Abfällen.
Die Pflicht zur Führung von Nachweisen trifft denselben Personenkreis mit Ausnahme von Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen.
Nichtgefährliche Abfälle
In Einzelfällen kann die zuständige Behörde anordnen, dass auch Register bzw. Nachweise über den Verbleib nichtgefährlicher Abfälle geführt werden müssen.
Abfallentsorger müssen in jedem Fall auch ein Register über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen führen.
Form der Nachweisführung
Die Register und Nachweise müssen in elektronischer Form geführt werden; lediglich bei der Führung von Registern über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen ist die elektronische Form freigestellt.
Private Haushalte
Für private Haushalte gelten diese Pflichten nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Formulare
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Voraussetzungen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 23 Nachweisverordnung
§ 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 2 Nachweisverordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Fristen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Kosten
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Referat WR II 2 am 20.06.2017
Stichwörter
Hinweise für Reg.-Bez. Münster