Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen

    Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen
    1. 4 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis: Sie sind seit vier Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer qualifizierten Beschäftigung nach § 18a / § 18b AufenthG oder zum Zwecke der Forschung nach § 18d AufenthG. Falls Sie einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben, reduziert sich die Frist auf zwei Jahre.
    2. Beschäftigung als Fachkraft: Sie gehen weiterhin einer Beschäftigung als Fachkraft in einem qualifizierten Beruf nach.
    3. Altersvorsorge: Sie haben mindestens 48 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Falls Sie eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, genügen 24 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
    4. Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
    5. Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie zum Beispiel Leistungen vom Jobcenter.
    6. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme am Test "Leben in Deutschland" oder am Einbürgerungstest nachweisen. Darüber hinaus können Sie diese Kenntnisse mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachweisen.
    7. Ausreichender Wohnraum: Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über ausreichend Wohnraum. Dies ist in der Regel der Fall, wenn jedem Familienangehörigen ab sechs Jahren 12 qm Wohnfläche (ohne Küche, Bad, WC) zur Verfügung steht. Für Kinder unter sechs Jahren ist eine Wohnfläche von 10 qm ausreichend.
    8. Keine Straftaten: Sie dürfen in Deutschland nicht straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
    9. Krankenversicherung: Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.

    Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen der Kreis Soest eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Form der Niederlassungserlaubnis ausstellen.

    Erwerbstätigkeit

    Mit der Niederlassungserlaubnis ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Wenn Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis als Fachkraft beantragen möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

    • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
    • aktuelles Passfoto
    • ausgefülltes Antragsformular
    • Arbeitgeberbescheinigung
    • Aktuelle Gehaltsabrechnungen
    • Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Nachweis über die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
    • B1-Zertifikat (alternativ: Abschlusszeugnis)
    • Test "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest (alternativ: Abschlusszeugnis)

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

    Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Antrags.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
      • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
      • Blaue Karte EU
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
    • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • bis zu 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • 113 Euro
    • 56,50 Euro bei Ablehnung des Antrags

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de