Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte
Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen
Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Name: Bereich: Tel: Zimmer: Herr Weber A - As 581 - 3234 Z.01 Frau Burello A - As 581 - 3241 Z.01 Herr Krabs At - Dd 581 - 3254 Z.02 Herr Landgraf At - Dd 581 - 3242 Z.02 Frau Müller De - Iu 581 - 3236 Z.03 Herr Aodah De - Iu 581 - 3246 Z.03 Herr Bolat Iv - Mi 581 - 3238 Z.04 Herr Youssef lv - Mi 581 - 3247 Z.04 Herr Ziga Mj - Sa 581 - 3239 Z.05 Frau Stanczuk Mj - Sa 581 - 3243 Z.05 Frau Romberg Sb - Z 581 - 3244 Z.06 Frau Birnbacher Sb - Z 581 - 3237 Z.06 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit Mo.- Fr. 8:00 Uhr - 9:00 Uhr Oder senden Sie für eine Terminvereinbarung eine Mail an auslaenderbehoerde@stadt-witten.de. Bitte geben Sie hierbei immer Ihren Namen, Vornamen und das Geburtsdatum mit an, damit Ihre Anfrage zugeordnet werden kann. Ebenso teilen Sie bitte mit in welcher Angelegenheit Sie sich melden."
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Kosten
EUR 147
Weitere Informationen
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021