Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen

    Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Die Genehmigung, sich - vorübergehend oder auf Dauer - als ausländische Person im Bundesgebiet aufzuhalten ist in unterschiedlicher Form möglich als:

    • Befristete Aufenthaltserlaubnis z.B. für Beschäftigung
    • Unbefristete Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

    Die Duldung oder Gestattung eines Aufenthaltes ist kein Aufenthaltstitel. Denn vorläufig geduldet werden kann der Aufenthalt einer Person, die sich nach deutschem Recht nicht im Bundesgebiet aufhalten darf, wenn sich die Ausreise verzögert (Aussetzung der Abschiebung). Gestattet wird ein Aufenthalt nur vorübergehend zur Durchführung eines Asylverfahrens.

    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung (siehe Freizügigkeit).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-3200

    E-Mail: amt32@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    • Gesetzlich anerkannter Aufenthaltszweck (z. B. Familienzusammenführung, Studium, Arbeit)
    • Reisepass
    • gesicherter Lebensunterhalt
    • ausreichender Krankenversicherungsschutz
    • Wohnort im Kreisgebiet
    • Ausreichender Wohnraum
    • Ausgefüllter Antrag
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
    • Abgabe von Fingerabdrücken nach Terminvereinbarung.

    Ausnahmen z.B. zum Lebensunterhalt sind aus humanitären oder anderen Gründen möglich.

    Unterschiedliche weitere Voraussetzungen je nach Art der Genehmigung, z. B. zur Dauer des Aufenthaltes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Kosten

    EUR 147

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de