Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Die Genehmigung, sich - vorübergehend oder auf Dauer - als ausländische Person im Bundesgebiet aufzuhalten ist in unterschiedlicher Form möglich als:
- Befristete Aufenthaltserlaubnis z.B. für Beschäftigung
- Unbefristete Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
Die Duldung oder Gestattung eines Aufenthaltes ist kein Aufenthaltstitel. Denn vorläufig geduldet werden kann der Aufenthalt einer Person, die sich nach deutschem Recht nicht im Bundesgebiet aufhalten darf, wenn sich die Ausreise verzögert (Aussetzung der Abschiebung). Gestattet wird ein Aufenthalt nur vorübergehend zur Durchführung eines Asylverfahrens.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung (siehe Freizügigkeit).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-3200
E-Mail: amt32@obk.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
- Gesetzlich anerkannter Aufenthaltszweck (z. B. Familienzusammenführung, Studium, Arbeit)
- Reisepass
- gesicherter Lebensunterhalt
- ausreichender Krankenversicherungsschutz
- Wohnort im Kreisgebiet
- Ausreichender Wohnraum
- Ausgefüllter Antrag
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Abgabe von Fingerabdrücken nach Terminvereinbarung.
Ausnahmen z.B. zum Lebensunterhalt sind aus humanitären oder anderen Gründen möglich.
Unterschiedliche weitere Voraussetzungen je nach Art der Genehmigung, z. B. zur Dauer des Aufenthaltes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021