Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Beantragung einer Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU

    Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Eine Niederlassungserlaubnis erhält, wer

    • seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt
    • den eigenen Lebensunterhalt sichern kann
    • mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat (*1),
    • in den letzten drei Jahren nicht wegen Straftaten verurteilt wurde (über 6 Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe)
    • eine Arbeitserlaubnis hat
    • über ausreichende Kenntnisse (B1) der deutschen Sprache verfügt
    • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse (Zertifikat Leben in Deutschland) im Bundesgebiet hat(*1)
    • ausreichenden Wohnraum hat

    (*1) die Voraussetzung muss nicht erfüllt werden, wenn Sie vor dem 01.01.2005 eine Aufenthaltserlaubnis oder-befugnis hatten.

    Andere Bedingungen gelten unter anderem für:

    • Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin und -partner von Deutschen
    • Asylberechtigte und vergleichbare Personen
    • In Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche
    • Schwerkranke und Behinderte
    • Hochqualifizierte
    • Selbständige

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Serviceteam und EU-Angelegenheiten 204.45

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-4440

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerbehörde 204.4

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-4440

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
      • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
      • Blaue Karte EU
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
    • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    113 Euro + 13 Euro für das Führungszeugnis

    109 Euro für Daueraufenthalt-EU

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de