Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für ehemalige Deutsche im Ausland

    Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für ehemalige Deutsche im Ausland

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 38 Abs. 2 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de