Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für ehemalige Deutsche im Ausland

    Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für ehemalige Deutsche im Ausland

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Warburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 38 Abs. 2 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de