Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Beschreibung

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt. Die Urkunde gilt in allen Staaten die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde -Standesamt Untere Lenne-

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagener Straße 76

    58769 Nachrodt-Wiblingwerde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02352/9383-0

    Fax: 02352/9383-52

    E-Mail: post@nachrodt-wiblingwerde.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Formulare

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden für Personen auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten Lebenspartner (im Sinne des LPartG) Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel) Geschwister wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel erhalten eine Urkunde nur dann wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Links § 50 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__50.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    persönliche Antragstellung: Suchen Sie das Standesamt auf das die Geburt beurkundet hat. Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax: Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Name Vorname Geburtsdatum und -ort Name Vorname der Eltern wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Fristen

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    Kosten

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de