Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Beschreibung
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt. Die Urkunde gilt in allen Staaten die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden für Personen auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten Lebenspartner (im Sinne des LPartG) Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel) Geschwister wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel erhalten eine Urkunde nur dann wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Links § 50 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__50.html]
Verfahrensablauf
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persönliche Antragstellung: Suchen Sie das Standesamt auf das die Geburt beurkundet hat. Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax: Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Name Vorname Geburtsdatum und -ort Name Vorname der Eltern wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Fristen
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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