Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierkörperbeseitigung

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Tote Haustiere und auch Nutztiere wie Kühe, Pferde oder Schafe müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

    Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

    Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden. Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost. Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

    Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

    Wenn Nutztiere wie zum Beispiel Kühe, Pferde, Schafe, etc. verendet sind, ist dem Ansprechpartner der Ordnungsbehörde der genaue Ort, wo das Tier liegt, mitzuteilen. Dieser wird sich umgehend mit der zuständigen Tierkörperbeseitigungsfirma in Verbindung setzen, um die Abholung des Tieres zu veranlassen. Sie können sich jedoch auch direkt mit der Tierkörperbeseitigungsfirma in Lünen unter der Telefonnummer 02306/9270921 in Verbindung setzen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de