Beseitigung von Tierkörpern, tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz sind alle verendeten Tiere, Tierkörperteile (Teile von Tieren aus Schlachtungen) und von Tieren stammende Erzeugnisse (z.B. Speiseabfälle in größeren Mengen), die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden , in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.
Ab dem 01.01.2024 erfolgt durch Tierkörperbeseitigung durch die Firma SecAnim GmbH in 445376 Lünen, Brunnenstr. 138.
Die Anmeldung zur Entsorgung erfolgt komfortabel per App:
Öffnen Sie dazu die Webseite https://zugangsdaten.secanim.de und tragen Sie
Ihre Kundennummer [……..] sowie Ihre Postleitzahl [………] in deren Formular ein.
Im Ausnahmefall erreichen Sie SecAnim auch per Telefon unter
02306 - 927 09 0
Die Anmeldungen nehmen auch die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden entgegen.
Wer sein Kleintier aus persönlichen Gründen bestatten möchte, kann sich an den Bundesverband der Tierbestatter e. V. (Tel. 06421/36669) wenden, dessen Mitgliedsunternehmen in der Bundesrepublik eine Vielzahl von Tierfriedhöfen unterhält
Haben sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich bitte an das
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024