Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Beseitigung von Tierkörpern, tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz sind alle verendeten Tiere, Tierkörperteile (Teile von Tieren aus Schlachtungen)  und von Tieren stammende Erzeugnisse (z.B. Speiseabfälle in größeren Mengen), die nicht  zum menschlichen Genuss verwendet werden , in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.

    Ab dem 01.01.2024 erfolgt durch Tierkörperbeseitigung durch die Firma SecAnim GmbH in 445376 Lünen, Brunnenstr. 138.

    Die Anmeldung zur Entsorgung erfolgt komfortabel per App:

    Öffnen Sie dazu die Webseite https://zugangsdaten.secanim.de und tragen Sie

    Ihre Kundennummer [……..] sowie Ihre Postleitzahl  [………] in deren Formular ein.

    Im Ausnahmefall erreichen Sie SecAnim auch per Telefon unter

                    02306 - 927 09 0



    Die Anmeldungen nehmen auch die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden entgegen.
    Wer sein Kleintier aus persönlichen Gründen bestatten möchte, kann sich an den Bundesverband der Tierbestatter e. V. (Tel. 06421/36669) wenden, dessen Mitgliedsunternehmen in der Bundesrepublik eine Vielzahl von Tierfriedhöfen unterhält
    Haben sie weitere Fragen?
    Wenden Sie sich bitte an das
    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 12

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-3901

    Fax: 02581 53-3999

    E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de