Beseitigung von Tierkörpern, tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Tote Tiere, Schlachtabfälle und Speisereste zählen zu den tierischen Nebenprodukten und sind über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen. Ausnahmen gibt es für tote Hunde, Katzen und andere kleine Heimtiere; sie dürfen im Einzelfall vergraben werden. Speiseabfälle dürfen mit Genehmigung des Amtstierarztes an einen zugelassenen Erhitzungsbetrieb abgegeben und zu Futtermitteln verarbeitet werden.
Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Entsorgung in einer TBA, wenn sie
- auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
- auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
- durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage (Tierkrematorium)
beseitigt werden.
Auch Speiseabfälle aus gewerblichen Einrichtungen unterliegen den Bestimmungen des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und sind über die unten genannte Firma zu entsorgen.
Jeder, der ein Tier hält oder besitzt und jeder Gewerbetreibende (Konzessionsinhaber eines Gastronomiebetriebes bzw. Schlachtstätte) hat der Firma SecAnim GmbH unverzüglich zu melden, wenn Tierkörper oder andere Speise- oder Schlachtabfälle angefallen sind.
Bei verendeten Rindern ist der Rinderpass unbedingt beizufügen!
Ansonsten sind keine Unterlagen vorzulegen.
Bei der Abholung wird durch die Firma Sec-Anim ein Abholschein als Nachweis für den Verbleib des Tieres bzw. als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung ausgehändigt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Tierkörper und Tierkörperteile (Schlachtabfälle) sind über die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen:
Firma
SecAnim GmbH
Brunnenstraße 138
44536 Lünen
Telefon Tierannahme: 02306 9270921
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024
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