Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Marl
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Marl
Voraussetzungen
Hinweise für Marl
- Als Veranstalterin oder Veranstalter haben Sie eine VeranstaltendenHaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abgeschlossen.
- Die Luftfahrtveranstaltung gefährdet die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht.
Verfahrensablauf
Hinweise für Marl
Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:
- Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
- Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
- Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
- Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
- Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.09.2022