Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

    Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Marl

    Nach der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen im Außenbereich und in Gebäuden keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind.Bei dieser Prüfung unterstützten wir Sie.Wir nehmen die Anmeldung Ihrer Veranstaltung entgegen und prüfen für Sie, welche Fachämter bzw. andere Behörden einzubeziehen sind. Den betroffenen Fachämtern und Behörden wird die Anmeldung zugeleitet. Diese nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf, um einzelne notwendige Maßnahmen zu besprechen.Bitte reichen Sie für Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem geplanten Termin -mindestens sechs Wochen vorher- die Anmeldung ein. Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand (z.B. Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit besonderen Gefahrenpotentialen) ist die Anmeldung so rechtzeitig einzureichen, dass ausreichend Zeit besteht, die von Ihnen zu erbringenden Unterlagen zu prüfen, so dass auch noch Ergänzungen/ Änderungen nachgefordert werden können.Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet. Für öffentliche Veranstaltungen besteht die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz zu erhalten.Nach § 9 des Landesimmissionsschutzgesetzes sind zwischen 22.00 und 06.00 Uhr bis auf wenige Ausnahmen jegliche Tätigkeiten verboten, die eine Störung der Nachtruhe für andere Personen verursachen könnten.Auf eine tatsächliche Störung kommt es dabei nicht unbedingt an. Der Gebrauch von Musik und Tonwiedergabegeräten ist nach § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes - abgesehen von der Zeit der Nachtruhe - nicht grundsätzlich verboten. Andere Personen dürfen aber nicht erheblich belästigt werden. Von den Verboten der §§ 9 und 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes können auf Antrag im begründeten Einzelfall gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.Sofern Sie für Ihre Veranstaltung eine solche Ausnahmegenehmigung beabsichtigen, ist dies in der Veranstaltungsanzeige anzugeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 26 Drohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Duisberg Straße 165

    45772 Marl

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marl

    detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.Anmelden einer Veranstaltung auf dem Gebiet der Stadt Marl (siehe Downloads)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Marl

    • Als Veranstalterin oder Veranstalter haben Sie eine VeranstaltendenHaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abgeschlossen.
    • Die Luftfahrtveranstaltung gefährdet die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Marl

    Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:

    • Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
    • Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
    • Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
    • Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
    • Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen.

    Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de