Berufskraftfahrer (95 / Fahrerqualifizierungsnachweis)
Hinweise für Borken
Beschreibung
Hinweise für Borken
Antragstellung
Der Zutritt ohne Termin ist nicht gestattet. Geben Sie Ihre Unterlagen daher bitte nicht persönlich ab, sondern werfen diese in den Briefkasten (Borken, Ahaus, Bocholt) ein. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Abholung des Führerscheins bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten.
Die Fahrerkarte muss separat beantragt werden, den Antrag und weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistung "Fahrkarte".
Nachweis der Berufsqualifikation
Wer Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, muss eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen.
Wenn Ihnen eine der Klassen C, die Klasse BE oder die Klassen 2 und 3 vor dem 09.09.2009 oder eine der Klassen D vor dem 09.09.2008 erteilt wurde, erlangen Sie die Berufskraftfahrerqualifikation durch Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden Weiterbildung z. B. in einer Fahrschule. Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen. Wurden Ihnen die o. g. Klassen erst nach den entsprechenden Stichtagen erteilt, müssen Sie einmalig eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Nach fünf Jahren erfolgt die Verlängerung durch Teilnahme an den o. g. Weiterbildungen.
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt seit dem 23.05.2021 die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl „95“ zum Nachweis der Berufsqualifikation. Beachten Sie bitte die Informationen zur Antragstellung. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antrag
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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gültiger Ausweis als Kopie (z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles biometrisches Passfoto
bisheriger Führerschein als Kopie
Bescheinigung(en) über die Teilnahme an 35 Weiterbildungsstunden oder
Nachweis der Grundqualifikation im Original
ggf. Karteikartenabschrift (bei auswärtigem Führerschein)
Bitte bringen Sie mit: Personalausweis und alte Fahrerlaubnis
die Fahrerkarte ist separat zu beantragen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinine 2018/645
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Sofern eine schnellere Bearbeitung gewünscht ist, können Sie "EXPRESS" farbig und gut sichtbar auf dem Antrag vermerken, sodass Führerschein und FQN innerhalb von 7-10 Werktagen fertiggestellt sind. Hier fallen weitere Gebühren an, die unter "Kosten" aufgelistet sind.
Kosten
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Gebühr Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN): 38,60 € (+12,80 € für Express-Bearbeitung)
Gebühr für Verlängerung C-Klassen und FQN: 74,10 € (+39,60 € für Express-Bearbeitung)
Bezahlung bei Abholung oder per Gebührenbescheid!
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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