Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Berufskraftfahrer (95 / Fahrerqualifizierungsnachweis)

    Hinweise für Borken

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Antragstellung

    Der Zutritt ohne Termin ist nicht gestattet. Geben Sie Ihre Unterlagen daher bitte nicht persönlich ab, sondern werfen diese in den Briefkasten (Borken, Ahaus, Bocholt) ein. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Abholung des Führerscheins bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten.

    Die Fahrerkarte muss separat beantragt werden, den Antrag und weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistung "Fahrkarte".

    Nachweis der Berufsqualifikation

    Wer Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, muss eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen.

    Wenn Ihnen eine der Klassen C, die Klasse BE oder die Klassen 2 und 3 vor dem 09.09.2009 oder eine der Klassen D vor dem 09.09.2008 erteilt wurde, erlangen Sie die Berufskraftfahrerqualifikation durch Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden Weiterbildung z. B. in einer Fahrschule. Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen. Wurden Ihnen die o. g. Klassen erst nach den entsprechenden Stichtagen erteilt, müssen Sie einmalig eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Nach fünf Jahren erfolgt die Verlängerung durch Teilnahme an den o. g. Weiterbildungen.

    Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt seit dem 23.05.2021 die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl „95“ zum Nachweis der Berufsqualifikation. Beachten Sie bitte die Informationen zur Antragstellung. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antrag

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • gültiger Ausweis als Kopie (z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)

    • aktuelles biometrisches Passfoto

    • bisheriger Führerschein als Kopie

    • Bescheinigung(en) über die Teilnahme an 35 Weiterbildungsstunden oder

    • Nachweis der Grundqualifikation im Original

    • ggf. Karteikartenabschrift (bei auswärtigem Führerschein)

    • Bitte bringen Sie mit: Personalausweis und alte Fahrerlaubnis

    • die Fahrerkarte ist separat zu beantragen

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinine 2018/645

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Sofern eine schnellere Bearbeitung gewünscht ist, können Sie "EXPRESS" farbig und gut sichtbar auf dem Antrag vermerken, sodass Führerschein und FQN innerhalb von 7-10 Werktagen fertiggestellt sind. Hier fallen weitere Gebühren an, die unter "Kosten" aufgelistet sind.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    • Gebühr Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN): 38,60 € (+12,80 € für Express-Bearbeitung)

    • Gebühr für Verlängerung C-Klassen und FQN: 74,10 € (+39,60 € für Express-Bearbeitung)

    Bezahlung bei Abholung oder per Gebührenbescheid!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de