Löschung aus dem Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzter
Beschreibung
Angaben im Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis können aus unterschiedlichen Gründen zu korrigieren oder zu entfernen sein. Um das Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer auf dem aktuellen Stand zu halten, sind in bestimmten Fällen Löschungen erforderlich. Da die Aufnahme in das Verzeichnis mit der allgemeinen Beeidigung bzw. Ermächtigung einhergeht, wird der Eintrag gelöscht, wenn die allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung nicht mehr besteht.
Ansprechpartner
Für Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.03.2021