Neuzulassung (fabrikneu)
Hinweise für Borken
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug auf sich zulassen möchten, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug auf sich zulassen möchten, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
KFZ-Zulassungsstelle
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausgestellt auf den zukünftigen Fahrzeughalter
die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
eine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) oder ein Datenblatt mit allen technischen Daten des Fahrzeugs, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Prüfer oder ein Gutachten nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (vollständig ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)
eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten, SEPA-Lastschriftmandat und Personalausweise beider Elternteile (ggf. Nachweis Alleinerziehungsberechtigung) vorgelegt werden
ggf. Kaufvertrag (falls noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde)
ggf. ► rechtsverbindliche Erklärung (siehe Formulare, falls noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde)
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Rechtsgrundlage(n)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Fristen
Hinweise für Borken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020
Stichwörter
Hinweise für Borken