Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig

    Neuzulassung (fabrikneu)

    Hinweise für Borken

    Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug auf sich zulassen möchten, handelt es sich um eine Neuzulassung.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug auf sich zulassen möchten, handelt es sich um eine Neuzulassung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsstelle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • ► Übersicht Unterlagen für die Zulassung von Fahrzeugen

    • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausgestellt auf den zukünftigen Fahrzeughalter

    • die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)

    • eine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) oder ein Datenblatt mit allen technischen Daten des Fahrzeugs, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Prüfer oder ein Gutachten nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV

    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

    • ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (vollständig ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)

    • eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint

    • Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf  minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten, SEPA-Lastschriftmandat und Personalausweise beider Elternteile (ggf. Nachweis Alleinerziehungsberechtigung) vorgelegt werden

    • ggf. Kaufvertrag (falls noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde)

    • ggf. ► rechtsverbindliche Erklärung (siehe Formulare, falls noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde)

    • ggf. ► Einverständniserklärung Kfz-Zulassung auf GbR

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de