Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht
Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Werne wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Abs. 5 Geldwäschegesetz (GwG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen