Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht
Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Herzebrock-Clarholz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Abs. 5 Geldwäschegesetz (GwG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen