Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht

    Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Kerpen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 49 Abs. 5 Geldwäschegesetz (GwG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de