Geburt im Ausland

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt

    Sie interessieren sich für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt in einem deutschen Geburtenregister? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Wurde ein Kind im Ausland geboren, kann die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister in Deutschland beantragt werden. Hierfür zuständig ist das Standesamt am (letzten) deutschen Wohnsitz.

    Bei der Nachbeurkundung der Geburt wird die Abstammung und Namensführung nach deutschem Recht geprüft und beurkundet.

    Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das deutsche Geburtenregister kann dennoch von Vorteil sein, denn anschließend kann das hiesige Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde würden somit zukünftig entfallen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2200

    Fax: 02306 104-211431

    E-Mail: standesamt@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister

    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis

    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht

    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis

    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sämtliche Dokumente sind im Original einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige

    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigt sind

    • die zu beurkundende Person selbst

    • deren Eltern

    • deren Kinder

    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch

    Verfahrensablauf

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:

    • Sie stellen einen Antrag auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
    • Zuständig bei einer Beantragung im Inland ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
    • Zuständig für bei Beantragung im Ausland ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
    • Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern ist das Standesamt I in Berlin. Wenn keine Aufzeichnungen vorhanden sind, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber.
    • Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder.
    • Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.
       

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Die Antragstellung ist nicht fristgebunden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Prüfung.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    • 45,00 € für die Nachbeurkundung

    • 14,00 € für eine Geburtsurkunde

    • 7,00 € für jede weitere Urkunde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Ansprechpersonen:

    Frau Giese

    Frau Martinetz

    Frau Richter

    Frau Wolter

    E-Mail: standesamt@luenen.de

    Öffnungszeiten:
    montags, dienstags und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr
    donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html Informationen zum Standesamt I in Berlin https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de