Geburt im AuslandOnline erledigen

    Geburt eines Kindes im Ausland und deutsche Staatsangehörigkeit

    Sie interessieren sich für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt in einem deutschen Geburtenregister? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Auslandsgeburten, -eheschließungen , -sterbefälle sowie Lebenspartnerschaften (Nachträgliche Beurkundung)

    Das Standesamt ist zuständig für die nachträgliche Beurkundung von:

    Geburten im Ausland

    • wenn die Person deutscher Staatsangehöriger ist
    • und ihren Wohnsitz in Sankt Augustn hat

    Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland

    • wenn ein Ehepartner bzw. Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger ist
    • und seinen Wohnsitz in Sankt Augustin hat

    Sterbefällen im Ausland

    • wenn der Verstorbene deutscher Staatsangehöriger war
    • und seinen letzten Wohnsitz in Sankt Augustin hatte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4718d0ea9d0184545418e44e55d14c54

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-312

    Fax: 02241 24377-312

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Da die Unterlagen je nach Einzelfall stark variieren, bitten wir Sie diese im Vorfeld beim Standesamt zu erfragen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    Antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt:

    • Eltern, jeder Elternteil für sich,
    • das im Ausland geborene Kind,
    • dessen Ehepartner oder Ehepartnerin,
    • dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
    • dessen Kinder

    Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Beantragung der Nachbeurkundung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:

    • Sie stellen einen Antrag auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
    • Zuständig bei einer Beantragung im Inland ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
    • Zuständig für bei Beantragung im Ausland ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
    • Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern ist das Standesamt I in Berlin. Wenn keine Aufzeichnungen vorhanden sind, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber.
    • Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder.
    • Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.
       

    Fristen

    Anzeige der Geburt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung: binnen einen Jahres.

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Nachträgliche Beurkundung der Ehe, Lebenspartnerschaft und Geburt: 110 Euro
    Nachträgliche Beurkundung des Sterbefalls: 50 Euro

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html Informationen zum Standesamt I in Berlin https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de