Kinderschutz
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Hinweise für Lünen
Kindeswohlgefährdung
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Jedes Kind hat das Recht darauf, frei von körperlicher und seelischer Gewalt als auch frei von Vernachlässigung groß zu werden. Die Gründe, warum Eltern diesem Recht nicht gerecht werden können oder wollen sind vielfältig. Der Jugendhilfedienst ist die Instanz für Lünen, die im Falle von möglicher Kindeswohlgefährdung ermittelt und ggf. Maßnahmen trifft, um das Wohl der betroffenen Kinder sicherzustellen. Dabei ist es den Kolleg:innen des Fachdienstes ein ausgesprochenes Anliegen, in der Kooperation mit Eltern und dem sozialen Umfeld der Familien gute gangbare Lösungen zu erarbeiten, um einen Fortbestand der Familie sicherzustellen. Dabei greifen die Mitarbeiter:innen sowohl auf die eigene Beratungskompetenz als auch auf eine breite Palette an Hilfemaßnahmen (Hilfen zur Erziehung) zurück, um Kinder, Jugendliche und Eltern zu unterstützen. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten (Mo. bis Do 08:00 - 16:00 Uhr / Fr. 08:00 - 12:30 Uhr) kann im Falle einer dringlichen Gefährdungssituation der Rufbereitschaftsdienst über die Polizeidienststelle-Lünen erreicht werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Bürger:innen müssen keine Form der Mitteilung einhalten. Institutionen (insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen) werden gebeten, die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Abwendung von Kindeswohlgefährdung vereinbarten Meldebögen zu verwenden.
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Hinweise für Lünen
Dem Jugendhilfedienst werden gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung mitgeteilt.
Verfahrensablauf
- Das Verfahren wird vom Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird. Das Familiengericht wird den Sachverhalt ermitteln und hierzu u.a. die Beteiligten anhören und ggf. weitere Ermittlungen, wie etwa die Einholung eines Sachverständigengutachtens, anstellen.
- Das Gericht setzt in der Regel einen sogenannten Verfahrensbeistand ein. Damit ist sichergestellt, dass während des Verfahrens die Bedürfnisse des Kindes gesichert werden und dieses nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens wird.
Fristen
Hinweise für Lünen
Der Jugendhilfedienst wird im Falle einer Kindeswohlgefährdung umittelbar tätig.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lünen
Die Bearbeitungsdauer und -Intensität richtet sich nach fest vereinbarten Standardprozessen und reichen vom unmittelbaren Eingriff in akuten Situationen bis hin zu angemeldeten Gesprächsterminen mit den betroffenen Eltern innerhalb einer Woche.
Kosten
Hinweise für Lünen
Bei der Sicherstellung des Kinderschutzes fallen keine Kosten für die betroffenen Familien an. Im weiteren Hilfeverlauf können z.B. durch stationäre Hilfemaßnahmen Folgekosten entstehen.
Weitere Informationen
Hinweise für Lünen
Siehe auch: Institutioneller Kinderschutz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 15.09.2020