Geburtszeit
Zeitpunkt der Geburt
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Beschreibung
Die Geburt Ihres Kindes ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im dort geführten Geburtenregister werden der Tag, die Stunde und Minute der Geburt beurkundet.
In der Geburtsurkunde wird nur der Tag der Geburt angegeben. Bei Bedarf können Sie aber beim Standesamt eine Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Porta Westfalica wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss angezeigt werden bis: binnen einer Woche nach der Geburt.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist wird der Tag der Geburt nicht mitgerechnet.
Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Verwaltungsgebühr für die Anzeige einer Geburt: keine.
Weitere Informationen
Informationen zur Geburtsanzeige auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanung-geburt-ihres-kindes-1
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021