Zeitpunkt der Geburt
Beschreibung
Die Geburt Ihres Kindes ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im dort geführten Geburtenregister werden der Tag, die Stunde und Minute der Geburt beurkundet.
In der Geburtsurkunde wird nur der Tag der Geburt angegeben. Bei Bedarf können Sie aber beim Standesamt eine Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Geburtsanzeige
Formulare
Hinweise für Hilden
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§ 33 Personenstandsverordnung (PStV)
Fristen
Hinweise für Hilden
Die Geburt muss angezeigt werden bis: binnen einer Woche nach der Geburt. Bei der Berechnung der Anzeigefrist wird der Tag der Geburt nicht mitgerechnet. Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Hinweise für Hilden
- Verwaltungsgebühr für die Anzeige einer Geburt: keine.
- Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister oder einer Geburtsurkunde: 16,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021