Gruppenauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Unna
Auskünfte aus dem Melderegister werden in einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte unterschieden. Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:
- Vor- und Familiennamen
- aktuelle Anschriften
- Doktorgrad
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft können zusätzlich
- frühere Namen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
mitgeteilt werden.
Für jede einzelne Auskunft muss ein berechtigtes Interesse an den zu erteilenden Daten glaubhaft gemacht werden. Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Es bedarf grundsätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Werbung und/oder Adresshandel genutzt wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben. Darüber hinausgehende Daten darf die Meldebehörde nicht mitteilen. Die Erteilung einer Melderegisterauskunft kann schriftlich per Post oder auf persönlichen Antrag, jedoch nicht telefonisch oder per Fax, erfolgen.
Zur Beantragung einer Melderegisterauskunft können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
Nachweis über die Zahlung der Gebühren inkl. Anfrage
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
- Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
- Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
- Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
- Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Unna