Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Gruppenauskunft erteilen

    Sie möchten Meldedaten zu einer bestimmten Personengruppe erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung!

    Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskünfte über

    • Vor- und Familiennamen
    • Anschrift
    • Doktorgrad

    einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.

    Seit 2015 ist eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

    Folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister stehen Ihnen zur Verfügung:

    schriftlich oder persönlich

    Auskünfte aus dem Melderegister können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen. Um unseren Online-Service zu nutzen, klicken Sie hier.

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
    Melderegisterauskunft (einfach)
    Melderegisterauskunft (erweitert)

    Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

    • Ausweisdokumente und
    • der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
    • Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
    • Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
    • Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
    • Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Werl

    Die Verwaltungsgebühr für eine einfache Melderegister-Auskunft beträgt 11,00 €.

    Sie können diese Gebühr entweder per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse SoestWerl, IBAN DE56 4145 0075 0000 0000 59 , BIC WELADED1SOS zahlen.

    Bei einer Vorabüberweisung fügen Sie Ihrer Anfrage bitte den Zahlungsnachweis bei. Bei persönlichem Erscheinen ist die Gebühr bar oder per EC-Karte zu zahlen.

    Eine Auskunftserteilung gegen Rechnung bzw. mit Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de