Gruppenauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Werl
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung!
Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskünfte über
- Vor- und Familiennamen
- Anschrift
- Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Seit 2015 ist eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister stehen Ihnen zur Verfügung:
schriftlich oder persönlich
Auskünfte aus dem Melderegister können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen. Um unseren Online-Service zu nutzen, klicken Sie hier.
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Melderegisterauskunft (einfach)
Melderegisterauskunft (erweitert)
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Ausweisdokumente und
- der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.
Formulare
Hinweise für Werl
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
- Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
- Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
- Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
- Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.
Fristen
Kosten
Hinweise für Werl
Die Verwaltungsgebühr für eine einfache Melderegister-Auskunft beträgt 11,00 €.
Sie können diese Gebühr entweder per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse SoestWerl, IBAN DE56 4145 0075 0000 0000 59 , BIC WELADED1SOS zahlen.
Bei einer Vorabüberweisung fügen Sie Ihrer Anfrage bitte den Zahlungsnachweis bei. Bei persönlichem Erscheinen ist die Gebühr bar oder per EC-Karte zu zahlen.
Eine Auskunftserteilung gegen Rechnung bzw. mit Lastschrifteinzug ist nicht möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021