Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
Gruppenauskunft erteilen
Sie möchten Meldedaten zu einer bestimmten Personengruppe erhalten? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Bei Anforderung einer Melderegisterauskunft müssen Antragstellende in jedem Fall erklären, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder für den Adresshandel verwendet werden. Wenn die Anfrage für gewerbliche Zwecke genutzt wird, sind diese genau zu benennen.Die Anfragen können nur bearbeitet werden, wenn ausreichende Informationen zur angefragten Person vorliegen. Deshalb geben Sie möglichst Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum und die letzte bekannte Anschrift an.Sollten Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigen, ist das berechtigte Interesse nachzuweisen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
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E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
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E-Mail: buergerbuero@burscheid.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Ausweisdokumente und
- der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
- Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
- Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
- Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
- Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Burscheid
- einfache Melderegisterauskunft 11,00 €- erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
Weitere Informationen
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021