Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.

    Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:

    Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.

    Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.

    Hier können Sie sehen, welche Personalausweise bereits eingetroffen sind und zur Abholung bereit liegen.

     

    Online-Terminvereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (Wenn Ausweis nicht vorhanden) Vorlage des bisherigen Ausweises, bzw. Reisepasses.

    Für Antragsteller unter 12 Jahren gilt:

    Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.

    Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Diese ist unter Formulare zu finden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Verfahrensablauf

    Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ense

    Ca. vier Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit 37,00 € Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit 22,80 € Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde 13,00 € Zuschlag Neusetzung der Geheimnummer 6,00 € Nachträgl. Einschalten der eID Funktion 6,00 €      -     bei Erreichen des 16. Lebensjahres kostenlos Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de