Nutzung von Erdwärme
Hinweise für Lippe
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Bei Neubauten in Niedrigenergiebauweise werden immer häufiger Erdwärmeheizungen errichtet.
Um Erdwärme nutzbar zu machen, werden meist Erdwärmekollektoren oder Erdwärmesonden eingesetzt. Solche Anlagen stellen immer auch einen Eingriff in den Untergrund dar. Durch diesen Eingriff kann ein direkter oder indirekter Kontakt zum Grundwasser entstehen.
Deshalb brauchen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Einbau von Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden. Bei Erdwärmekollektoren kann unter Umständen wegen der geringeren Eingriffstiefe auf eine wasserrechtliche Erlaubnis verzichtet werden.
Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns, wenn Sie die Nutzung von Erdwärme planen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520
E-Mail: wasser@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen in erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren dürfen nur außerhalb von Heilquellenschutzgebieten und den Zonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten errichtet werden.
Für Erdwärmeanlagen in weiteren Schutzzonen eines Schutzgebietes können Einschränkungen bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Idealerweise vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Nach erfolgter Antragstellung prüfen wir Ihren Antrag. Eventuell müssen wir noch andere Behörden beteiligen.
Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Erlaubnisbescheid.
Fristen
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Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Bearbeitungsdauer
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ungefähr 4 - 12 Wochen
Kosten
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Beratungsgespräch: kostenlos
wasserrechtliche Erlaubnis: Mindestgebühr EUR 200,00
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Bohrungen, die mehr als 100 Meter tief werden sollen, müssen Sie zusätzlich der Bergbehörde anzeigen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.03.2024
Stichwörter
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