Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Nutzung von Erdwärme

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Bei Neubauten in Niedrigenergiebauweise werden immer häufiger Erdwärmeheizungen errichtet.

    Um Erdwärme nutzbar zu machen, werden meist Erdwärmekollektoren oder Erdwärmesonden eingesetzt. Solche Anlagen stellen immer auch einen Eingriff in den Untergrund dar. Durch diesen Eingriff kann ein direkter oder indirekter Kontakt zum Grundwasser entstehen.

    Deshalb brauchen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Einbau von Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden. Bei Erdwärmekollektoren kann unter Umständen wegen der geringeren Eingriffstiefe auf eine wasserrechtliche Erlaubnis verzichtet werden.

    Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns, wenn Sie die Nutzung von Erdwärme planen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520

    E-Mail: wasser@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Welche Unterlagen in erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren dürfen nur außerhalb von Heilquellenschutzgebieten und den Zonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten errichtet werden.

    Für Erdwärmeanlagen in weiteren Schutzzonen eines Schutzgebietes können Einschränkungen bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Idealerweise vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Nach erfolgter Antragstellung prüfen wir Ihren Antrag. Eventuell müssen wir noch andere Behörden beteiligen.

    Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Erlaubnisbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 4 - 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Beratungsgespräch: kostenlos

    wasserrechtliche Erlaubnis: Mindestgebühr EUR 200,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Bohrungen, die mehr als 100 Meter tief werden sollen, müssen Sie zusätzlich der Bergbehörde anzeigen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de