Schulaufsicht Durchführung für Grundschulen

    Schulangelegenheiten

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Die Städte und Gemeinden sind „Schulträger“ und damit für die „äußeren Schulangelegenheiten“ zuständig. Das Bundesland trägt die Verantwortung für die „inneren Schulangelegenheiten“.

    • Einrichtung und Ausstattung von Schulen / Klassen- und Gemeinschaftsräumen

    • Mitwirkung bei der Sicherung der Schulwege

    • Lehrerpersonalangelegenheiten, soweit die Gemeinde Laer als Schulträger beteiligt ist

    • Schülerbeförderung

    • Schülerversicherung, Schulunfall- und Sachschadenangelegenheiten

    • Zusammenarbeit mit dem Trägerverein der 'Offenen Ganztagsschule' (OGS)

    • Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge für die Offene Ganztags- und Übermittagbetreuung

    • Akquirierung von Fördermitteln (für außerunterrichtliche Angebote der OGS sowie Projektförderung)

    • Mitwirkung bei der Schulentwicklungsplanung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 11

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de