Schulangelegenheiten
Hinweise für Schlangen
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Die Städte und Gemeinden sind „Schulträger“ und damit für die „äußeren Schulangelegenheiten“ zuständig. Das Bundesland trägt die Verantwortung für die „inneren Schulangelegenheiten“.
Einrichtung und Ausstattung von Schulen / Klassen- und Gemeinschaftsräumen
Mitwirkung bei der Sicherung der Schulwege
Lehrerpersonalangelegenheiten, soweit die Gemeinde Laer als Schulträger beteiligt ist
Schülerbeförderung
Schülerversicherung, Schulunfall- und Sachschadenangelegenheiten
Zusammenarbeit mit dem Trägerverein der 'Offenen Ganztagsschule' (OGS)
Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge für die Offene Ganztags- und Übermittagbetreuung
Akquirierung von Fördermitteln (für außerunterrichtliche Angebote der OGS sowie Projektförderung)
Mitwirkung bei der Schulentwicklungsplanung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schlangen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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