Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Möchten Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, so müssen Sie zwecks Überprüfung der Identität und Unterschrift sowie Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht bei Reisepässen und Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr) grundsätzlich persönlich erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt (sh. Bearbeitungsdauer). In Fällen, in denen die normale Lieferzeit eines Personalausweises oder Reisepasses zu lange ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Expressreisepass beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises / des Reisepasses 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Beide Dokumente können nicht verlängert werden.
Die Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Personalausweis unter 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Personalausweis ab 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Reisepass unter 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass / Personalausweis zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Reisepass ab 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
- Ihr Ausweis wurde gestohlen.
- Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Personalausweisgesetz, Passgesetz
Verfahrensablauf
Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
Fristen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Lieferzeit Reisepässe: ca. 8 Wochen
Lieferzeit Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen
Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
https://portal.citkomm.de/schalksmuehle/idstatuscheck
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
Personalausweis über 24 Jahren: 37,00 Euro
Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 Euro
Reisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024