Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Personalausweise sind persönlich mit dem bisherigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich mit einem biometrischen Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund) in der Größe 45x35 mm.
Alle Deutschen, die in Radevormwald ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz an einem anderen Ort, müssen Sie den Ausweis dort beantragen.
Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren ist sechs Jahre, der für Personen ab dem 24. Lebensjahr zehn Jahre gültig.
Bitte beachten Sie:
Eine Ausweisänderung ist nur bei Wohnort- oder Wohnungswechsel möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muß ein neuer Ausweis beantragt werden.
In dringenden Fällen können auch vorläufige Ausweise ausgestellt werden. Erforderlich ist hier ebenfalls die Vorlage der unten genannten Unterlagen. Der vorläufige Ausweis ist maximal drei Monate gültig (Bearbeitungszeit: sofort).
Verlust:
Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises, sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ein neues Passbild, etwa 35 Millimeter breit und 45 Millimeter hoch, mit hellem Hintergrund - Ihr Fotograf kennt die Vorgabe
- der alte Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder der Reisepass bzw. der Kinderausweis
- das Familienbuch bzw. vom Standesamt die Geburts- oder Abstammungsurkunde (dies ist nur erforderlich, wenn Sie in Radevormwald erstmalig einen Personalausweis beantragen)
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Radevormwald
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Um einen neuen Personalausweis nach Diebstahl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Anzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
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Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
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Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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- bei Personen bis 24 Jahren: 22,80 €
- bei Personen über 24 Jahren: 37,00 €
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Den Antrag für den Personalausweis füllen wir in Ihrem Beisein aus. Wir benötigen Ihre eigenhändige Unterschrift. Die Vertretung durch eine dritte Person ist nicht möglich.
Der Ausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Wochen zu rechnen. Hierauf haben wir keinen Einfluss.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Produktionszeiten zeitweise wesentlich länger dauern können. Nur in dringenden Fällen können wir Ihnen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024