Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Jede/-r Deutsche, die/der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Eine Befreiung von dieser Pflicht besteht dann, wenn die betroffene Person einen gültigen Reisepass besitzt und sich durch diesen ausweisen kann. Der Personalausweis wird durch eine Reihe von Staaten, insbesondere im europäischen Ausland, als Grenzübertrittsdokument anerkannt, so dass für diese Fälle kein Reisepass benötigt wird. In Zweifelsfällen können die Einreisebestimmungen unter www.auswaertiges-amt.de geprüft werden. Die Ausstellung eines Personalausweises erfolgt aus Gründen der Fälschungssicherheit durch die Bundesdruckerei und dauert zwischen drei und vier Wochen. Um die Fälschungssicherheit zu erreichen, können die Antragsvordrucke leider nicht im Internet zur Verfügung gestellt werden.

    Neben der Ausstellung eines Personalausweises kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die Gültigkeit des bisherigen Ausweises abgelaufen ist oder er verloren gegangen ist. Ein vorläufiger Personalausweis kann auch kurzfristig durch die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung ausgestellt werden.

    Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden. Dieser muss grundsätzlich neu ausgestellt werden.

    Auch sind Änderungen des Ausweises (z. B. aufgrund einer Namensänderung nach Heirat) nicht möglich, lediglich die Wohnanschrift des Inhabers kann geändert werden.

    Bitte beachten Sie, dass das biometrische Lichtbild, sofern erforderlich, nicht älter als ein Jahr sein darf.

    Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit der Online- Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

    Im Übrigen behält ein bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
    Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
    Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.

    Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 07:00 - 20:00 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.


    Bitte nutzen Sie zur Ausstellung einer Vollmacht zur Abholung des Ausweises den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

    Den Antragsassistenten für einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie ebenfalls unter "Link zu externem Verfahren".

     

     

    Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

    Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen.

     

    Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich

    Personalausweis - Erstausstellung: alter Kinderreisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
    Personalausweis - Neuausstellung: bisheriger Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr); Personalausweis wegen Eheschließung: alter Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Heiratsurkunde
    Personalausweis bei Verlust: Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Führerschein usw., aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Verlusterklärung (kann im Bürgerbüro erklärt werden)
    Personalausweis - vorläufige Ausstellung: abgelaufener Personalausweis oder Reisepass (oder Verlustanzeige bei verlorengegangenen Ausweisen), aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)

    Formulare

    Hinweise für Korschenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Korschenbroich

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Korschenbroich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Korschenbroich

    Um einen neuen Personalausweis nach Diebstahl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Anzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Hinweise für Korschenbroich

    Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Korschenbroich

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Korschenbroich

    erstmalige Personalausweis - Ausstellung: 37,00 EUR
    erneute Personalausweis - Ausstellung bei Personen unter 24:
    22,80 EUR
    erneute Personalausweis - Ausstellung bei Personen ab 24:
    37,00 EUR
    Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises: 10,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Korschenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Korschenbroich

    Personalausweis-PIN zurücksetzen (gebührenfrei):

    Mit Hilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Sie die PIN Ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen.

    Den PIN-Rücksetzbrief können Sie hier online anfordern. Dieser wird benötigt,

    • wenn der Online-Ausweis genutzt werden soll, dieser aber deaktiviert ist,
    • wenn der initiale PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht mehr gefunden wird oder
    • wenn die selbstgewählte PIN vergessen wurde.

    Die Zustellung des PIN-Rücksetzbriefes erfolgt per "Einschreiben eigenhändig". Sollte der Brief nicht persönlich entgegengenommen werden können, kann er in der zuständigen Postfiliale abgeholt werden. Die Zustellung dauert bis zu 7 Werktage.

    Der Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code.

     

    Alternativ können Sie das Setzen einer neuen PIN auch im Bürgerbüro der Stadt Korschenbroich vornehmen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de