Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

    Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Allgemeine Informationen
    Ein Visum zur Eheschließung wird benötigt, wenn eine im Ausland lebende Person nach Deutschland kommen möchte, um hier die Ehe zu schließen bzw. eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.

    Der Antrag hierzu kann nur durch die im Ausland lebende Person bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Die in Deutschland lebende Person muss entweder deutsche*r Staatsangehörige*r oder Ausländer*in mit einem Aufenthaltstitel (keine Duldung oder Gestattung) sein.

    Folgende Unterlagen werden bei der deutschen Auslandsvertretung benötigt:

    • Verpflichtungserklärung
    • Kopie des Passes/Personalausweises der in Deutschland lebenden Person (bei Ausländer*innen bitte die Seite mit dem Aufenthaltstitel mitkopieren)
    • Sämtliche für die Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft benötigten Urkunden der im Ausland lebenden Person
    • Pass der im Ausland lebenden Person
    • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
    • Nachweis über Deutschkenntnisse der Stufe A1

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Fragen Sie bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung genau nach, welche Unterlagen benötigt werden.

    Anfallende Gebühren
    Auskunft kann nur durch die jeweilige Botschaft bzw. das jeweilige Konsulat gegeben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Team Ausländeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 15-1308

    Fax: 02251 15-388

    E-Mail: auslaenderamt@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de