Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Gewerbe - Reisegewerbe

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO).

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Personalausweis
    • Lichtbild
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Auszug aus der Schuldnerdatei
    • Auskunft in Steuersachen
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung Steueramt
    • Gesundheitszeugnis (nur beim Umgang mit Lebensmitteln)

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • § 55 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Reisegewerbes und beträgt bis zu 500 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de