Gewerbe - Reisegewerbe
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO).
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Personalausweis
- Lichtbild
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus der Schuldnerdatei
- Auskunft in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Steueramt
- Gesundheitszeugnis (nur beim Umgang mit Lebensmitteln)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 55 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Reisegewerbes und beträgt bis zu 500 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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